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   VGH Hessen, 22.10.1990 - 8 UE 1792/87   

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https://dejure.org/1990,9867
VGH Hessen, 22.10.1990 - 8 UE 1792/87 (https://dejure.org/1990,9867)
VGH Hessen, Entscheidung vom 22.10.1990 - 8 UE 1792/87 (https://dejure.org/1990,9867)
VGH Hessen, Entscheidung vom 22. Oktober 1990 - 8 UE 1792/87 (https://dejure.org/1990,9867)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 4 Abs 3 MMilchPulvVerbV, § 7 Abs 3 MOG, § 9 MOG
    Rückforderung einer zu Unrecht freigegebenen Verarbeitungskaution - Denaturierung von Magermilchpulver; Verstoß gegen die Denaturierungsformel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 12.07.1972 - VI C 24.69

    Rücknahme von Versorgungsfestsetzungbescheiden - Vertrauensschutz bei Rücknahme

    Auszug aus VGH Hessen, 22.10.1990 - 8 UE 1792/87
    Dabei kann es hier dahinstehen, ob eine Kautionsrückforderung nach § 4 Abs. 3 Magermilchpulver-Verbilligungs-Verordnung unabhängig vom Verschulden des Käufers der Interventionsware stets ausgeschlossen sein soll, wenn eine der genannten Behörden die unrechtmäßige Freigabe zu verantworten hat, oder ob der Verordnungsgeber mit der in § 4 Abs. 3 Magermilchpulver-Verbilligungs-Verordnung getroffenen Regelung lediglich der bei dem Inkrafttreten dieser Verordnung herrschenden Rechtsprechung zur rückwirkenden Rücknahme rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakte Rechnung tragen wollte, wobei diese Rechtsprechung dahin ging, der Verantwortlichkeit der Behörde für den unrechtmäßigen begünstigenden Verwaltungsakt dann kein entscheidendes Gewicht beizumessen und ein schutzwürdiges Vertrauen des Begünstigten in den (rückwirkenden) Bestand des rechtswidrigen Verwaltungsakts dann zu verneinen, wenn dieser die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts kannte oder kennen mußte (vgl. BVerwGE 19, 188 ff., 190 m.w. Rechtsprechungsnachweisen; BVerwGE 40, 212 ff., 217 m.w. Rechtsprechungsnachweisen).

    Nach der bis zum Inkrafttreten des Verwaltungsverfahrensgesetzes herrschenden Rechtsprechung (BVerwGE 40, 212 ff., 217) setzte das "Kennenmüssen" der Unrechtmäßigkeit eines Verwaltungsakts voraus, daß der Begünstigte die im Verkehr erforderliche Sorgfalt "in ungewöhnlich hohem Maße außer acht gelassen" hatte.

  • BVerwG, 24.08.1964 - VI C 27.62
    Auszug aus VGH Hessen, 22.10.1990 - 8 UE 1792/87
    Dabei kann es hier dahinstehen, ob eine Kautionsrückforderung nach § 4 Abs. 3 Magermilchpulver-Verbilligungs-Verordnung unabhängig vom Verschulden des Käufers der Interventionsware stets ausgeschlossen sein soll, wenn eine der genannten Behörden die unrechtmäßige Freigabe zu verantworten hat, oder ob der Verordnungsgeber mit der in § 4 Abs. 3 Magermilchpulver-Verbilligungs-Verordnung getroffenen Regelung lediglich der bei dem Inkrafttreten dieser Verordnung herrschenden Rechtsprechung zur rückwirkenden Rücknahme rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakte Rechnung tragen wollte, wobei diese Rechtsprechung dahin ging, der Verantwortlichkeit der Behörde für den unrechtmäßigen begünstigenden Verwaltungsakt dann kein entscheidendes Gewicht beizumessen und ein schutzwürdiges Vertrauen des Begünstigten in den (rückwirkenden) Bestand des rechtswidrigen Verwaltungsakts dann zu verneinen, wenn dieser die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts kannte oder kennen mußte (vgl. BVerwGE 19, 188 ff., 190 m.w. Rechtsprechungsnachweisen; BVerwGE 40, 212 ff., 217 m.w. Rechtsprechungsnachweisen).
  • VGH Hessen, 06.03.1989 - 8 UE 1100/84

    Kautionsverfall und Sonderbeihilfeverlust bei fehlerhafter Denaturierung von

    Auszug aus VGH Hessen, 22.10.1990 - 8 UE 1792/87
    Die Feststellung, daß die im Anhang I B zu der Verordnung (EWG) Nr. 368/77 vorgesehene Denaturierung ordnungsgemäß erfolgt ist, wird nach Art. 16 Abs. 2 VO (EWG) Nr. 368/77 im Anschluß an die durch die zuständige Stelle (dies ist nach § 2 Ziff. 2 Magermilchpulver-Verbilligungs-Verordnung das Bundesamt für Ernährung und Forstwirtschaft) vorzunehmende Buchführungskontrolle getroffen, die nach dem ausdrücklichen Wortlaut des Art. 16 Abs. 2 VO (EWG) Nr. 368/77 durch Kontrollen an Ort und Stelle ergänzt wird (vgl. hierzu Urteil des früheren 8. Senats des Hess. VGH vom 6. März 1989 - 8 UE 1100/84 -).
  • VGH Hessen, 27.10.1986 - VIII OE 73/80
    Auszug aus VGH Hessen, 22.10.1990 - 8 UE 1792/87
    Die Entscheidung über die Freigabe einer Kaution ist ebenso wie die Erklärung eines Kautionsverfalls ein behördlicher Verwaltungsakt (vgl. hierzu Urteil des früheren 8. Senats des Hess. VGH vom 27. Oktober 1986 - VIII OE 73/80 -).
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